Hey,
wenn isch dat recht verstanden hab, ist die offizielle
Variante ein: nein, gibts nicht offiziell. Ein internes
Hausverbot, das nie kundgetan wurde.
Die knifflige Frage wäre dementsprechend: Wie weit ist das
so rechtlicht haltbar? (Oder wie Du, Anja, schriebst: Wie
können wi da verfahren?)
LG,
r^2
Am 3. April 2013 13:24 schrieb
Anja Friedl
<Anja-Friedl@gmx.net>:
Hallo!
Weil beim letzten Treffen auch die Überlegung des
Hausverbotes der Band Mighty Mamut Movement
aufgekommen ist,
wär es ganz gut herauszufinden, in wie weit das damals
offiziell gewesen ist,
bzw. wie wir da verfahren können.
Vielleicht findet sich ja beim AStA TeamTreffen
jemand, der dazu mehr sagen kann??
(ansonsten vielleicht einfach mal den AStA Anwalt
befragen?)
Schöne Grüße!
anja