Abschließende Mitteilung für die Zahlung des nicht beanspruchten Preisgeldes Wir möchten Sie informieren, dass das Büro des nicht Beanspruchten Preisgeldes in Spanien, unsere Anwaltskanzlei ernannt hat, als gesetzliche Berater zu handeln, in der Verarbeitung und der Zahlung eines Preisgeldes, das auf Ihrem Namen gutgeschrieben wurde, und nun seit über zwei Jahren nicht beansprucht wurde. Der Gesamtbetrag der ihnen zusteht beträgt momentan €2,500,000.00 EUROS Das ursprüngliche Preisgeld betrag €1,800,000.00 Euros. Diese Summe wurde für nun mehr als zwei Jahre,Gewinnbringend angelegt, daher die aufstockung auf die oben bennante Gesammtsumme. Entsprechend dem Büros des nicht Beanspruchten Preisgeldes, wurde dieses Geld als nicht beanspruchten Gewinn einer Lotteriefirma bei ihnen zum verwalten niedergelegt und in ihrem namen versichert. Nach Ansicht der Lotteriefirma wurde ihnen das Geld nach einer Weihnachtsförderunglotterie zugesprochen. Die Kupons wurden von einer Investmentgesellschaft gekauft. Nach Ansicht der Lotteriefirma wurden sie damals Angeschrieben um Sie über dieses Geld zu informieren, es hat sich aber leider bis zum Ablauf der gesetzten Frist keiner gemeldet um den Gewinn zu Beanspruchen. Dieses war der Grund weshalb das Geld zum verwalten niedergelegt wurde. Gemäß des Spanischen Gesetzes muss der inhaber alle zwei Jahre über seinen vorhanden Gewinn informiert werden. Sollte dass Geld wieder nicht beansprucht warden, wird der Gewinn abermals über eine Investmentgesellschaft für eine weitere Periode von zwei Jahren angelegt werden.Wir sind daher, durch das Büro des nicht Beanspruchten Preisgelds beauftragt worden sie anzuschreiben. Dies ist eine Notifikation für das Beanspruchen dieses Gelds.